
COVID-19-Beauftragter Michael Höchtl
COVID 19 Beauftragter bei Veranstaltungen ab 100 Personen in Österreich vorgeschrieben
Seit 1. Juli 2020 sind bei Veranstaltungen in der Steiermark und Gesamtösterreich, an denen mehr als 100 Personen teilnehmen, die Bestellung eines COVID-19-Beauftragten und die Erstellung eines COVID-19-Präventionskonzeptes vorgeschrieben. Der Beauftragte hat die Umsetzung des Präventionskonzeptes durchzuführen bzw. zu überwachen.


COVID-19-Präventionskonzept
Das COVID-19-Präventionskonzept hat insbesondere Vorgaben zur Schulung der Mitarbeiter und basierend auf einer Risikoanalyse Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos zu beinhalten.
Maßnahmen zur Minimierung des Infektionsrisikos
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Regelungen zur Steuerung der Besucherströme
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spezifische Hygienevorgaben
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Regelungen zum Verhalten bei Auftreten einer SARS-CoV-2- Infektion
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Regelungen betreffend der Nutzung sanitärer Einrichtungen
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Regelungen betreffend der Ausgabe von Speisen und Getränken
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u.w.
Michael Höchtl: COVID-19-Beauftragter für Ihre Veranstaltung in Graz und der Steiermark
Ich erstelle das Präventionskonzept und unterstütze Sie damit Ihre Veranstaltung mit Sicherheit ein Erfolg wird.

Kontaktieren Sie mich!
Michael Höchtl
Ihr Spezialist für Sicherheit, Brandschutz & Instandhaltung
Per Telefon: +43 676 840340 344
Via E-Mail: office@hoechtl.group