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ARBEITNEHMERSCHUTZ

Arbeitnehmerschutz kurz erklärt

 

Unter dem Begriff „Arbeitnehmerschutz“ versteht der Gesetzgeber ganz allgemein das Ziel, den Schutz des Lebens, der Gesundheit und der Sittlichkeit der Arbeitnehmer bei Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit zu erreichen.


(Zitat: Broschüre der AK zum Thema Arbeitnehmerschutz)

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Sicherheit-fuer-Schwangere_Shutterstock_

Wann müssen Sie sich mit dem Arbeitnehmerschutzgesetz auseinandersetzen?

Sobald Sie den ersten Mitarbeiter einstellen.

Auf jeden Fall erlangt das Arbeitnehmerschutzgesetz in folgenden Fällen Bedeutung:

  • Eine Mitarbeiterin ist schwanger geworden.

  • Ihre Mitarbeiter arbeiten mit gefährlichen Chemikalien.

  • Ihre Mitarbeiter arbeiten im Schichtdienst.

  • ...

Wissen Sie, welche Sicherheitsmaßnahmen Sie als Arbeitgeber/in durchführen müssen?
 

Sie tragen die Verantwortung für Ihre Mitarbeiter


Die Sicherheit für Ihre Angestellten und Arbeiter ist für Sie als Firmeninhaber / Geschäftsführer sehr wichtig. Denn der Ausfall von Schlüsselarbeitskräften kann Ihnen nicht nur Geld kosten. In schlimmeren Fällen kann es Sie Aufträge oder sogar den Verlust von Lieferverträgen kosten. Doch Geld ist nicht alles. Sollte nach einem Schadensereignis ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden, kann es im schlimmsten Fall zu einer Verurteilung oder gar Haftstrafe führen.

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Arbeitnehmerschutz‐Paket für die Menschen in Ihrem Betrieb

Im Rahmen einer laufenden Betreuung erledigen wir folgendes für Sie:

 

  • Evaluierung von möglichen Gefahrenquellen

  • Aktualisierung der erforderlichen Unterlagen

  • Abklärung von speziellen Situationen mit den Behörden

  • Durchführung von Unterweisungen und Gefahreneinschätzungen

  • Vorausschauende Planung und strategische Betreuung

  • Regelmäßige Begutachtung von Unterlagen und Situationen für höchstmögliche Rechtskonformität

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Begutachtung, Rechtskonformität

„Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft!“
Zitat Werner von Siemens, Berlin 1980

Als Externer Sicherheitsberater stelle ich mit meinen Partnern die Einhaltung des Arbeitnehmerschutzes in Ihrem Betrieb sicher. Sie ersparen sich die Schulung eines Mitarbeiters für den Bereich Arbeitnehmerschutz und alle Arbeitnehmer können sich auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.
 

Gehen Sie auf Nummer Sicher
und wählen Sie aus meinen Leistungsangeboten:

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Kontaktieren Sie mich!

Michael Höchtl

 

Ihr Spezialist für Sicherheit, Brandschutz & Instandhaltung

Per Telefon: +43 676 840340 344

Via E-Mail: office@hoechtlconsulting.at

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